Rechtsfragen
Eine (zu klärende) Rechtsfrage liegt immer dann vor, wenn einem Sachverhalt wesentliche Bedeutung zukommt, keine gesetzliche Regelung, widersprüchliche Rechtsprechung nachgewiesen ist und/oder noch keine entsprechende (zeitgemäße) oberstgerichtliche Rechtsprechung zur Verfügung steht.
Es ist das Ziel mit der Frage einem Sachverhalt eine argumentativ vollständige und erschöpfende Rechtsgrundlage zur rechtlichen Beurtielung zugrunde zu legen. Speziell im Familienrecht bei Obsorgeangelegenheiten sind eine Reihe von ungeklärten Fragen (zeitgemäße Anliegen) nicht entsprechend ausreichend geklärt bzw. definiert.
