Das Konzept Familienrecht
Es ist ja durchaus richtig, und alle geschichtliche Erfahrung bestätigt es,
dass man das Mögliche nicht erreichte,
wenn nicht immer wieder in der Welt nach dem Unmöglichen gegriffen worden wäre.
Max Weber
Recht und Gerechtigkeit haben zu tiefst mit den Grundwerten Freiheit, Gleichheit (vor dem Gesetz) und dem Schutz Schwacher zu tun. Erst ihr sinnvolles Verknüpfen weist den Weg zu einer zeitgemäßen Annäherung an Gerechtigkeit. Anwendung und Verständnis des Rechts leben zudem davon, dass eine korrekte Rechtsanwendung, unabhängig von der Person und der Sache, um die es geht, gesichert ist.
up downEinleitung - Vorwort
Der abstrakte Begriff Kindeswohl ist schwierig in eine Formel fassen. Das Wohl, Wohlsein und Wohlbefinden wird i.d.R. mit dem Begriff Gesundheit beschrieben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Gesundheit umfassend als Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens.
Diese Definition beschreibt gleichzeitig die erforderlichen Fähigkeiten den Zustand des Wohlbefinden zu gestalten, Gefährdung zu erkennen, Schädigung zu vermeiden und im individuell veränderlichen Umfeld zu erhalten . Der gesunde (und soziale) Mensch hat sich dahingehend zu entwickeln, dass er zu einer kreativen, konstruktiven, produktiven, persönlichen und gemeinschaftlichen Lebensführung in der Lage ist.
Psychologische Arbeitsdefinition Kindeswohl [1]
Das Kindeswohl ist in dem Maße gegeben, in dem das Kind einen Lebensraum zur Verfügung gestellt bekommt, in dem es die körperlichen, gefühlsmäßigen, geistigen, personalen, sozialen, praktischen und sonstigen Eigenschaften, Fähigkeiten und Beziehungen entwickeln kann, die es zunehmend stärker befähigen, für das eigene Wohlergehen im Einklang mit den Rechtsnormen und der Realität sorgen zu können.
Die Eltern (d.h. Vater und Mutter) sind zur Förderung einer optimalen Entwicklung der Kinder verpflichtet. Sie haben beide für Schutz vor Gefährdungen und zur Milderung und Behebung der Folgen von Gefährdungen Sorge zu tragen. Die "vorsätzliche" Behinderung und Einschränkung ihrer Möglichkeiten ist dem Kindeswohl NICHT förderlich.
Ein erschreckend hoher Anteil der sozial- und familienpolitischen Einrichtungen, der öffentlichrechtlichen Behörden, der Erst- und Instanz-Gerichte haben dies offensichtlich schon längstens aus ihrer Orientierung und ihrem "Pflichtenheft" verbannt.
Enorme Verfahrensdauer, vorsätzliche Verfahrensverschleppung, Besuchrechtblockade und die bewußt "in Kauf genommene Entfremdung", mangelnde Bereitschaft zur Durchsetzung von Beschlüssen seien vorweg als ein kleiner Teil der großen Auswahl genannt.
Referenzen, Quellen
[1] Quelle: Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie - Kindeswohl-Kriterien
up downDas Konzept humanes Recht im Familienrecht
Das familienrechtliche Verfahren
Das Hauptaugenmerk ist es, das Kind und dessen "Kindeswohl" als heute täglich von sowohl Politik als auch Rechtsprechung missbrauchten Begriff in den Mittelpunkt aller Betrachtungen zu stellen, dies konsistent beizubehalten und jede konkrete Frage allein aus dem Blickpunkt eines wirklichen Kindeswohls zu beantworten.
Das wichtigste Ziel ist es, Kinder als Betroffene von Scheidung und Obsorgestreitigkeiten vor Eltern- und Behördenwillkür umfassend zu schützen. Das Kind wird zum absoluten Mittelpunkt des Familienrechts. Die Rechte des Kindes werden allen anderen Rechten vorrangig gesetzt.
Die Rolle des Anwalts des Kindes im Rahmen von Verfahrenshilfe/Kollisionskurator ist eine "neue" Rolle der Anwaltschaft, welche bis dato nur in marginalen Einzelfällen in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren existiert. Sämtliche Entscheidungen obliegen dem Gericht, jedoch hat das Kind, vertreten durch seinen Anwalt, erstmals Parteienstellung.
Generationenvertrag, Garantenstellung
Der Generationenvertrag wird wieder zum Angelpunkt des Pensionssystems. Die Geburt und Erziehung von Kindern werden von Staat in der Pensionsbemessung mit berücksichtigt. Besuchsblockaden oder ähnliche Vergehen gegen das Kindeswohl im objektiven Sinn werden bei der Pensionsbemessung strikt geahndet.
Mit diesem Model wird eine generationssichernde Zusatzpension geschaffen. Finanzielle Auswirkungen durch mehrere Kinder ergeben sich entsprechend.
Die Schutzbedürftigkeit, der globale Ansatz
Hilflose und Alte sind in ihrer Schutzbedürftigkeit Kleinkindern gleich zu stellen sind. Daher ist dieses Konzept in seiner globalen Sichtweise für alle Hilfsbedürftigen anzuwenden.