Kassationshof, -gericht

"Kassations"gericht (franz. Cour de cassation), ein Obergericht, welches lediglich darüber entscheidet, ob in einer Prozeßsache die Vorschriften der Gesetzgebung gewahrt sind. Das "Kassations"gericht befaßt sich also nicht mit der Thatfrage, nicht mit der thatsächlichen Feststellung des Rechtshandels, sondern nur mit der Rechtsfrage selbst. In Frankreich hieß der "Kassationshof" früher Conseil du roi, und seine Funktionen waren in dem zum Teil noch jetzt gültigen Reglement vom 28. Juni 1738 bestimmt; durch Dekret vom 1. Dez. 1790 wurde der "Kassationshof" eingesetzt.

Seine wichtigste Aufgabe ist die Wahrung der Einheit der Rechtsprechung. Er teilt sich in eine Kammer, welche über die Zulassung entscheidet (Chambre de requêtes), eine Zivilkammer (Chambre de cassation civile) und eine Strafkammer (Chambre de cassation criminelle). Das Institut behauptete sich auch in denjenigen deutschen Ländern, in welche die französische Gesetzgebung in der Napoleonischen Zeit Eingang gefunden hatte. Wenn auch unter anderm Namen und mit mancherlei Abweichungen von dem französischen System, wurde das Institut des "Kassations"gerichts nach und nach in allen deutschen Staaten, welche in ihre neuen Strafprozeßordnungen die Prinzipien der Öffentlichkeit und der Mündlichkeit des Verfahrens aufgenommen hatten, acceptiert.

Die neue deutsche Justizgesetzgebung kennt in ihrer Revision ein dem französischen "Kassations"rekurs ähnliches Rechtsmittel und zwar nicht bloß für die Strafsachen, sondern auch für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (s. Revision). In Bezug auf die englischen Gerichtsverhältnisse ist zu bemerken, daß die Restitutionsgesuche und Nichtigkeitsklagen (writ of error) von einem der drei Obergerichte in den meisten Fällen an die beiden andern gehen, nämlich von den Common Pleas an die King's Bench, vom Court of Exchequer an das Gericht der Exchequer Chamber, bestehend aus dem Großkanzler, dem Lord-Schatzmeister und den Richtern der King's Bench und Common Pleas, von der King's Bench in Schuld- und einigen andern Sachen an die Exchequer Chamber, bestehend aus den Richtern der Common Pleas und Exchequer. In letzter Instanz gehen alle Sachen an das Haus der Lords als obersten Nationalgerichtshof.

Quelle: http://www.peter-hug.ch/lexikon/Kassationshof