Manuduktion
mündliche Rechtsbelehrung, Rechtsmittelbelehrung, Anleitung- und Belehrungspflicht
In der Rechtsbelehrung wird eingehend erklärt, welche Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall (z.B. Strafurteil, Einberufungsbefehl, Strafverfügung) zur Verfügung stehen.
Unter Manuduktionspflicht versteht man die Verpflichtung zur Erteilung einer mündlichen Rechtsbelehrung durch bestimmte Berufsgruppen (z.B. Richter oder Richterinnen, Notare oder Notarinnen) für unvertretene oder nicht qualifizierte Personen.
